
Trinknahrung wie Fortimel Compact, Fortimel Energy oder Fortimel Extra sind verordnungsfähig.
Das heißt, dass Trinknahrung unter bestimmten Umständen per Rezept verordnet werden kann. Dies ist der Fall, wenn eine Ernährungsumstellung (siehe Schließen Sie Ernährungslücken) nicht hilft, um den ungewollten Gewichtsverlust zu stoppen. Dann kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt Trinknahrung auf Rezept verschreiben.
Die Verordnungsfähigkeit von Trinknahrung ist in der Arzneimittelrichtlinie gesetzlich geregelt (AMR, Abschnitt I, §§ 18-26).
Wenn Sie Ihren Arzt unterstützen wollen, finden Sie hier einen Patientenpass. Dieser ist dazu gedacht, regelmäßig das Gewicht des Patienten einzutragen. Wenn Sie Ihr Gewicht regelmäßig und korrekt dokumentieren, kann Ihr Arzt diese Daten übernehmen. Er kann daraufhin das Gewicht unter Kontrolle weiter dokumentieren und schneller entscheiden, ob bei Ihnen ein Einsatz von Trinknahrung sinnvoll ist und Ihnen diese gegebenenfalls auf Rezept verordnen.
Bei der Ernährungsergänzung durch Fortimel empfehlen wir zwei Flaschen pro Tag.
Falls Sie oder Ihr Arzt dazu Fragen haben sollten steht Ihnen unsere Careline (0800 6887 4242) kostenfrei zur Verfügung!